Seebestattung

Die Seebestattung war ursprünglich und bis ins 20. Jahrhundert hinein eine Art Notbestattung von auf hoher See Verstorbenen. Mit der Verbreitung der Feuerbestattung wurde die Seebestattung als Sonderform für weitere Kreise der Bevölkerung zugänglich gemacht. Mittlerweile hat sich die Seebestattung zu einer Alternative zur Sarg- und Urnenbestattung auf dem Friedhof entwickelt. In Deutschland ist sie seit 1934 grundsätzlich möglich, dabei jedoch – je nach Bundesland – an eine behördliche Genehmigung gebunden.

Bei einer Seebestattung werden die eingeäscherten Überreste in zwingend erforderlichen, speziellen Seeurnen dem Meer übergeben. Dies geschieht nach seemännischen Bräuchen. Üblicherweise werden hier Bereiche des Küstenmeeres gewählt, die über "rauem Grund" liegen. Als "Rauer Grund" werden Seegebiete bezeichnet, in denen nicht gefischt oder Wassersport getrieben wird. Der Kapitän spricht dabei die Trauerrede.

Eine Seebestattung empfiehlt sich insbesondere, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eine besondere Verbundenheit mit der See gehabt hat – z.B. durch eine frühere Tätigkeit als Seefahrer oder durch eine tiefe geistige Verbundenheit zur See. In manchen Fällen reicht hier bereits eine entsprechende Erklärung der Angehörigen. Besser ist es allerdings, als Betroffener noch zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung hinterlegt zu haben, aus der die bevorzugte Bestattungsform zweifelsfrei hervorgeht. Seebestattungen können prinzipiell in allen Weltmeeren, in Deutschland vorwiegend in speziell ausgewiesenen Seefriedhofsbereichen der Ost- oder Nordsee erfolgen. Die feste Position der Urnenbeisetzung wird mit einem Logbucheintrag festgehalten.

Abbildung Seebestattung
Legende Seebestattung
Abbildung Seebestattung
Legende Seebestattung
Abbildung Seebestattung
Legende Seebestattung
Üblichweise findet am Heimatort des Verstorbenen zunächst eine Trauerfeier mit anschließender Einäscherung statt. Der Bestatter überführt bzw. übersendet dann die Urne zu einer auf Seebestattungen spezialisierten Reederei. Die Angehörigen haben die Wahl, ob sie an der nachfolgenden Bestattung auf See teilnehmen möchten (einer sog. "begleitete Seebestattung", andernfalls "stille Seebestattung"). Bei einer stillen Seebestattung können während einer Fahrt mehrere Urnen dem Meer übergeben werden. Dagegen wird bei einer begleiteten Bestattung im Beisein der Angehörigen und nach maritimem Brauch nur eine Beisetzung pro Fahrt vorgenommen. Das Übergeben von Kränzen mit Schleifen und Blumengebinden ist aus Umweltschutzgründen nicht erlaubt, es dürfen allerdings Blumen auf das Wasser gegeben werden.

Jährlich finden Andachtsfahrten zu den Beisatzungsgebieten sowie kirchliche Gedenkfeiern statt. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Deutschen See-Bestattungs-Gesellschaft: www.dsbg.de

Abbildung Gedenkgottestdienst
Dankeskirche in Kiel-Holtenau, Ort der jährlichen, kirchlichen Gedenkfeier
Abbildung Gedenkgottestdienst, Feuerschiff im Altarraum
Ein Segelboot mit Gedenkkerzen im Altarraum der Dankeskirche in Kiel-Holtenau. Ort der jährlichen, kirchlichen Gedenkfeier für Angehörige von auf See Beigesetzten.

Für eine Seebestattung spricht:

  • Dass sich der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich für diese Bestattungsform ausgesprochen hat
  • Der Verstorbene hatte einen starken praktischen, emotionalen oder geistigen Bezug zum Meer

Gegen eine Seebestattung spricht:

  • Wenn sich der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich gegen diese Bestattungsform ausgesprochen hat oder keinen Bezug zum Meer hatte
  • Der Beisetzungsort bleibt im Fall dieser anonymen Bestattung, obwohl ungefähr lokalisierbar – im Vergleich zum Erdgrab – eher abstrakt und schwer erreichbar.
  • Eine Grabpflege ist nicht möglich.
  • Angehörigen mit Mobilitätseinschränkungen ist der Zugang zur Stätte des Gedenkens und der Trauer u.U. nur eingeschränkt möglich.

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