Bei einer Seebestattung werden die eingeäscherten Überreste in zwingend erforderlichen, speziellen Seeurnen dem Meer übergeben. Dies geschieht nach seemännischen Bräuchen. Üblicherweise werden hier Bereiche des Küstenmeeres gewählt, die über "rauem Grund" liegen. Als "Rauer Grund" werden Seegebiete bezeichnet, in denen nicht gefischt oder Wassersport getrieben wird. Der Kapitän spricht dabei die Trauerrede.
Eine Seebestattung empfiehlt sich insbesondere, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eine besondere Verbundenheit mit der See gehabt hat – z.B. durch eine frühere Tätigkeit als Seefahrer oder durch eine tiefe geistige Verbundenheit zur See. In manchen Fällen reicht hier bereits eine entsprechende Erklärung der Angehörigen. Besser ist es allerdings, als Betroffener noch zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung hinterlegt zu haben, aus der die bevorzugte Bestattungsform zweifelsfrei hervorgeht. Seebestattungen können prinzipiell in allen Weltmeeren, in Deutschland vorwiegend in speziell ausgewiesenen Seefriedhofsbereichen der Ost- oder Nordsee erfolgen. Die feste Position der Urnenbeisetzung wird mit einem Logbucheintrag festgehalten.



Jährlich finden Andachtsfahrten zu den Beisatzungsgebieten sowie kirchliche Gedenkfeiern statt. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Deutschen See-Bestattungs-Gesellschaft: www.dsbg.de


Die häufigsten Bestattungsformen
Für eine Seebestattung spricht:
- Dass sich der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich für diese Bestattungsform ausgesprochen hat
- Der Verstorbene hatte einen starken praktischen, emotionalen oder geistigen Bezug zum Meer
Gegen eine Seebestattung spricht:
- Wenn sich der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich gegen diese Bestattungsform ausgesprochen hat oder keinen Bezug zum Meer hatte
- Der Beisetzungsort bleibt im Fall dieser anonymen Bestattung, obwohl ungefähr lokalisierbar – im Vergleich zum Erdgrab – eher abstrakt und schwer erreichbar.
- Eine Grabpflege ist nicht möglich.
- Angehörigen mit Mobilitätseinschränkungen ist der Zugang zur Stätte des Gedenkens und der Trauer u.U. nur eingeschränkt möglich.