Was tun im Trauerfall?

Foto Gesprächssituation
Tritt der Trauer­fall ein, ist der Schock für al­le groß, den­noch muss ge­han­delt wer­den. Welche Schrit­te ein­zu­lei­ten sind, ha­ben wir für Sie zu­sam­men­ge­stellt.

Erste Schritte

  • Rufen Sie uns an: Bestattungshaus Pehmöller
    Tag- und Nachtruf: 04131/4 30 71
    Wir sind 365 Tage im Jahr rund um die Uhr für Sie und Ihre Anliegen erreichbar, auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen.
  • Der Hausarzt oder der behandelnde Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus. Der Personalausweis des Verstorbenen ist dabei nötig.
  • Legen Sie Kleidung für den Verstorbenen zurecht. Unsere Mitarbeiter kleiden den Verstorbenen ein. Wenn Sie es möchten, können Sie diesen Dienst aber auch selbst verrichten oder wir helfen Ihnen dabei.
  • Ein verstorbener Mensch kann, wenn Sie das wünschen, noch einige Zeit bei Ihnen zu Hause bleiben. Die Überführung in unsere Aufbewahrungsräume bis zur Trauerfeier, Beisetzung oder Einäscherung stimmen wir mit Ihnen ab.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bit­te hal­ten Sie für die Be­ra­tung fol­gen­de Fami­lien­pa­pie­re be­reit bei:

  • Ledi­gen die Geburts­ur­kun­de
  • Ver­hei­ra­te­ten das Fami­lien­stamm­buch oder Hei­ratsur­kun­de
  • Ge­schie­de­nen das Schei­dungs­ur­teil
  • Ver­wit­we­ten die Ster­be­ur­kun­de des Ehe­part­ners
  • Rent­nern den Ren­ten­an­pas­sungs­be­scheid
  •  sowie die Lebens- bzw. Ster­be­ver­siche­rungs­po­li­cen

Erledigungen, die wir Ihnen abnehmen können

Wir wollen den Hinterbliebenen eine umfassende Hilfe sein, um möglichst viel zeitlichen Raum zu schaffen, damit aus der Familie heraus "Trauerbewältigung" beginnen kann. Wir

  • vereinbaren ein Beratungsgespräch in unserem Büro oder bei Ihnen zu Hause
  • kümmern uns um die Überführung des Verstorbenen und um die ordnungsgemäße Weiterleitung der Todesbescheinigung
  • gewährleisten die würdevolle Versorgung Ihres Verstorbenen
  • geben Ihnen Zeit und Raum für Ihren individuellen Abschied von Ihrem Verstorbenen – bei Ihnen Zuhause oder im Hause Pehmöller
  • veranlassen die Ausstellung der benötigten Urkunden
  • stimmen mit Ihnen, dem örtlichen Pfarrer oder einem Redner, der Friedhofsverwaltung, den Musikern einen Termin für die Trauerfeier ab
  • sind bei der Erstellung von Traueranzeigen behilflich, treffen Absprachen mit Zeitungen, drucken Trauerbriefe für Sie
  • gestalten die Aufbahrung nach Ihren Wünschen
  • fertigen in Absprachen mit Ihnen den Sargschmuck, die Kränze und anderen Blumenschmuck
  • bearbeiten den Anspruch bei Versicherungen, bei Vereinen und Verbänden, bei der betrieblichen Zusatzversicherung, beim Sozialamt
  • stellen für Sie den Antrag Witwen-/Witwerrentenvorschusszahlung (3 Monate – Sterbevierteljahr)
  • beraten Sie bei der Gestaltung der Danksagungsanzeigen und drucken ihre Danksagungskarten

Erledigungen, die wir Ihnen ebenfalls abnehmen können

  • Ändern oder kündigen Sie ebenso die Mitgliedschaft bei Organisationen und Vereinen.
  • Melden Sie Rundfunk- oder Fernsehgeräte bitte um oder ab. Formulare gibt es bei den Banken.
  • Auch der Bezug von Tageszeitungen oder Zeitschriften sowie der Anschluss des Telefons soll geändert oder abgemeldet werden.

Was sonst noch zu erledigen ist

Eine Reihe von Erledigungen können Sie selbst durchführen. Wir stehen Ihnen aber auch bei diesen Erledigungen gerne mit unseren Erfahrungen und unserem Rat zur Seite.
Bitte beachten Sie: Alle Um- oder Abmeldungen sind Änderungen oder Kündigungen. Sie sollten daher in schriftlicher Form rechtzeitig erfolgen.

  • Stellen Sie bei einer Wohnungsauflösung bei der Post einen Nachsendeantrag.
  • Versicherung für das Kraftfahrzeug, für Hausrat und andere Verpflichtungen gegenüber Versicherungen müssen um- bzw. abgemeldet werden.
  • Lassen Sie den Mietvertrag ändern oder kündigen Sie ihn schriftlich.
  • Antrag auf Witwen-/Witwer- oder Waisenrente stellen – innerhalb von 20 Tagen!
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Antrag auf Zahlung von Ansprüchen, z.B. bei Dienststellen
  • Umschreiben von Konten bei Banken und Sparkassen
  • Den Antrag auf evtl. Zuschuss bei der Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder in Karlsruhe, dem Versorgungsamt oder der Versorgungskasse stellen Sie bitte schriftlich.

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