Anonyme Bestattung

Bei der anonymen (d.h. namenlosen) Bestattung, der in aller Regel eine Kremierung vorausgeht, wird an der Beisetzungsstelle auf jeglichen Namenshinweis verzichtet.

In den letzten Jahren haben wir eine Abnahme der anonymen Bestattungen verzeichnet. Wie wir aus Gesprächen mit Angehörigen erfuhren, wurde oftmals aus Gründen der Kostenersparnis und teilweise aus Sorge um die Sicherstellung der späteren Grabpflege auf eine gekennzeichnete Grabstätte verzichtet und die Urne in einem anonymen Urnenhain beigesetzt.

Die Schwierigkeit für die Hinterbliebenen jedoch, keine Grabstätte als festen Bezugspunkt zu haben, wurde bei der Entscheidung meistens nicht berücksichtigt. So gilt es heute aus seelsorgerlicher und psychologischer Sicht als erwiesen, dass häufig selbst Hinterbliebene, die einer anonymen Beerdigung ausdrücklich zugestimmt hatten, später erhebliche Probleme mit der "Ortlosigkeit" ihrer Trauer bekamen.

Für eine anonyme Bestattung spricht:

  • Dass sich der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich für diese Bestattungsform ausgesprochen hat
  • Es gibt keinerlei Angehörige, die sich um die Grabpflege kümmern können
  • Der Verstorbene hatte keinerlei religiöse Bindungen, die etwa bestimmte Bestattungsformen ausschließen.
  • Die Aufwendungen für Unterhalt und Pflege einer anderen Grabstätte wären mittel- bzw. langfristig nicht gesichert.
  • In der Regel stellt eine anonyme Beisetzung die wirtschaftlich günstigste Form der Bestattung dar.
  • Eine individuelle Gestaltung des Grabes ist ausgeschlossen, somit entfällt auch die Verpflichtung zur Grabpflege.

Gegen eine anonyme Bestattung spricht:

  • Wenn sich der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich gegen diese Bestattungsform ausgesprochen hat
  • Weltanschauliche bzw. religiöse Überzeugungen
  • Etwaigen Hinterbleibenen fehlt ein klar lokalisierbarer Ort des Trauerns und Gedenkens ("Ortlosigkeit der Trauer").
  • Da jede persönliche Kennzeichnung der Grabstelle ausgeschlossen ist, entfällt jede Möglichkeit zur individuellen Grabpflege.

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