Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene nach der Trauerfeier eingeäschert. Diese Bestattungsart setzt das Einverständnis des Verstorbenen voraus. Je nach ausgewählter Grabart, wird die Urne im Beisein der Trauernden oder ohne Begleitung beigesetzt.
Der Zeitraum zwischen Sterbefalleintritt und abschließender Urnenbeisetzung ist erfahrungsgemäß länger als bei der Erdbestattung, sodass auch ein emotionaler Abschluss herausgezögert wird.
![Abbildung Feuerbestattung](https://pehmoeller.de/wp-content/uploads/2018/03/feuerbestattung02.jpg)
Moment der Andacht vor Einfahren des Sarges in den Verbrennungsofen
![Abbildung Feuerbestattung](https://pehmoeller.de/wp-content/uploads/2018/03/feuerbestattung01.jpg)
Sarg vor der Kremierung
![Abbildung Feuerbestattung](https://pehmoeller.de/wp-content/uploads/2018/03/feuerbestattung03.jpg)
Einfahren des Sarges in den Verbrennungsofen
Die häufigsten Bestattungsformen
Für eine Feuerbestattung spricht:
- Der Verstorbene hat sich zu Lebzeiten ausdrücklich für diese Bestattungsform ausgesprochen
Gegen eine Feuerbestattung spricht:
- Der Verstorbene hat sich zu Lebzeiten ausdrücklich gegen diese Bestattungsform ausgesprochen
- Weltanschauliche bzw. religiöse Überzeugungen