Unsere Maßnahmen während der Corona-Pandemie
Uns erreichen viele Anfragen, wie Beerdigungen unter Corona-Schutzmaßnahmen durchgeführt werden und welche Besonderheiten zu beachten sind. Damit Sie sich und Andere schützen, möchten wir Ihnen unsere Hygienemaßnahmen näher vorstellen. Die derzeitige Situation erlaubt Trauerfeiern innerhalb der 3G Regelung – geimpft, genesen oder getestet. Ungeimpfte müssen einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen. Für Kinder unter 6 Jahren gilt keine Testpflicht. Die Sitzplätze für Trauergäste stehen möglichst weit auseinander, damit auch hier ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann. Während der gesamten Trauerfeier gilt Maskenpflicht. Auf den Friedhöfen der Stadt Lüneburg gilt zurzeit die 2G Regelung – geimpft oder genesen (Stand: Februar 2022). Gerne beantworten wir genauere Anfragen zu dem Thema auch telefonisch.